Lüftung/Klima

Lüftung/Klima

Die Rechenvorschriften für Wohnungslüftung wurden 2019 final definiert.
Die DIN 1946-6 wurde in 12-2019 im Weisdruck freigegeben.
Die 18017-3 ist seit 05-2020 verbindlich. Die Norm DIN 18017-3 gilt für Entlüftungsanlagen
mit Ventilatoren zur Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster.

Die Lüftungsvorschriften für Nichtwohngebäude sind noch nicht abschließend geklärt.
Die über viele Jahre verbindliche DIN EN 13779 wurde abgelöst durch die DIN EN 16798-3: 2017-11.
Die Basisdaten sind weiter in der DIN EN 15251: 2012-12 dokumentiert.
Die DIN EN 16798-01 soll diese Vorschrift ersetzen.
Diese Vorschrift liegt seit 07/2015 als Entwurf vor.

Oft wird aus Kostengründen auf die Lüftung verzichtet.
Die Investkosten werden jedoch in wenigen Jahren aufgrund der Einsparung von Betriebskosten eingespielt.
Gerade im Wohnungsbau ist der Energieanteil der Lüftung idR höher als bei der Transmission.
Die Arbeitsstättenvorschriften fordern für viele Anwendungsfälle zwingend eine mechanische Lüftungsanlagen.
Mit einer Lüftungsanlage ist man unabhängig vom Nutzerverhalten. Mit einer Fensteröffnung wird schnell Energie verschleudert.
Oft wird zu lange gelüftet. Es gibt keine Wärmerückgewinnung.
Insbesondere in Schulen und Kindergärten sollte zwingend mech. be- und entlüftet werden.

Lüftungsanlagen für Industrienlagen sind technologisch aber auch nach Arbeitsstättenrichtlinien zu planen.

Kontakt

Ingenieurbüro Dämlow
Dipl. Ing. (TU) M. Dämlow
Enders-Dix-Str. 8
D-08538 Weischlitz

Tel.: +49 (0) 37436 / 20610
Fax: +49 (0) 37436 / 20611

E-Mail: ib@daemlow.de

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